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   BVerwG, 28.01.1980 - 3 C 113.79   

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BVerwG, 28.01.1980 - 3 C 113.79 (https://dejure.org/1980,592)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.1980 - 3 C 113.79 (https://dejure.org/1980,592)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 1980 - 3 C 113.79 (https://dejure.org/1980,592)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Jagdrecht - Ähnliche Flächen - Eigenjagdbezirk - Gemeinschaftlicher Jagdbezirk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 59, 342
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.03.1965 - I C 142.60

    Gesetzliche Mindestgröße für Eigenjagdreviere - Verbindung zweier kleiner

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1980 - 3 C 113.79
    Zur Auslegung und Anwendung des Begriffs der "ähnlichen Flächen" in § 5 Abs. 2 BJagdG (teilweises Abweichen von der Rechtsprechung des 1. Senats u.a. in seinen Entscheidungen vom 25. März 1965 - BVerwG 1 C 142.60 - [BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60] [15] = Buchholz 451.16 § 5 Nr. 4] und vom 22. Dezember 1970 - BVerwG 1 B 86.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 14]).

    Sie seien weder geeignet, andere Flächen zu einem einheitlichen Lebensraum für Wild zusammenzuschließen, noch den Erfolg einer einheitlichen Hege auf den anderen Flächen zu verbessern, noch der einheitlichen Bejagung der anderen Flächen zu dienen (BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60]).

    Er ist vielmehr mit dem auf dem Gebiete des Jagdrechts früher zuständig gewesenen 1. Senat (Urteil vom 25. März 1965 - BVerwG 1 C 142.60 - [BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60] [15] = Buchholz 451.16 § 5 Nr. 4]) der Meinung, daß § 5 Abs. 2 BJagdG gleichermaßen für die Regelungen gilt, die das Gesetz für Eigenjagdbezirke (§ 7 Abs. 1 BJagdG) und für die Bildung von Gemeinschaftsjagdbezirken (§ 8 Abs. 1 BJagdG) enthält.

  • BVerwG, 22.12.1970 - I B 86.70

    Ausgestaltung der Gliederung von Jagdbezirken i.S.d. Bundesjagdgesetzes (BJG) -

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1980 - 3 C 113.79
    Zur Auslegung und Anwendung des Begriffs der "ähnlichen Flächen" in § 5 Abs. 2 BJagdG (teilweises Abweichen von der Rechtsprechung des 1. Senats u.a. in seinen Entscheidungen vom 25. März 1965 - BVerwG 1 C 142.60 - [BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60] [15] = Buchholz 451.16 § 5 Nr. 4] und vom 22. Dezember 1970 - BVerwG 1 B 86.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 14]).

    Der erkennende Senat - nunmehr für das Jagdrecht allein zuständig - vermag der vom Berufungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des 1. Senats (vgl. auch Beschluß vom 22. Dezember 1970 - BVerwG 1 B 86.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 14]) vorgenommenen rechtlichen Auslegung des Begriffs der "ähnlichen Fläche" in § 5 Abs. 2 BJagdG nicht zu folgen.

  • BVerwG, 20.08.1965 - IV C 31.65

    Auswirkungen einer Veränderungssperre auf davor erteilte Bauzusage

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1980 - 3 C 113.79
    Abgesehen davon, daß die Vorschrift wörtlich dem früheren § 6 Abs. 2 Reichsjagdgesetz entspricht und daher die von dieser früheren Vorschrift konstitutiv gestaltete Rechtslage zur Bildung von Jagdbezirken insoweit lediglich übernommen hat, ist vom 1. Senat in seinem Urteil vom 25. März 1965 - insoweit abgedruckt in BayVBl. 1965, 418 - mit Recht angenommen worden, daß auch in einer gesetzlichen Neuregelung der Jagdbezirke durch das Bundesjagdgesetz eine Enteignung selbst dann nicht gesehen werden könnte, wenn ein bisheriger Eigenjagdbezirk die Eigenschaft als solcher verlieren und in einem Gemeinschaftsjagdbezirk aufgehen würde.
  • BVerwG, 18.08.1966 - I B 14.66

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährleistung

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1980 - 3 C 113.79
    Für den Begriff der "ähnlichen Flächen" im Zusammenhang mit der zweiten und dritten Regel werden aber vom Gesetz keine besonderen Qualitätsmerkmale aufgestellt (insoweit auch Beschluß des 1. Senats vom 18. August 1966 - BVerwG 1 B 14.66 - [Buchholz a.a.O, Nr. 8]).
  • BVerwG, 24.04.1957 - I B 162.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1980 - 3 C 113.79
    Darin liegt lediglich eine in materieller Hinsicht mit dem Grundgesetz in Einklang stehende Änderung der Inhaltsbestimmung des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 GG; vgl. auch Beschluß des 1. Senats vom 24. April 1957 - BVerwG 1 B 162.55 - [Buchholz 451.16 § 5 Nr. 1 = DÖV 1958, 179]).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 31.04

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft; ethischer Tierschutz; Rechtsprechung

    Davon kann hier keine Rede sein, da auch nach der Abspaltung des Jagdausübungsrechts dem Jagdgenossen im Übrigen die volle Verfügungs- und Nutzungsmacht über sein Grundeigentum verbleibt (vgl. Urteil vom 28. Januar 1980 - BVerwG 3 C 113.79 - BVerwGE 59, 342, 346).
  • VG Würzburg, 25.09.2008 - W 5 K 07.854

    Wasserlauf; ähnliche Flächen; hegerisch-jagdlicher Wert; Schmalflächen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der das erkennende Gericht folgt, ist zunächst einmal bestimmend, ob es sich um Flächen handelt, die in ihrer äußeren Gestalt Wasserläufen, Triften, Wegen usw. ähnlich sind (BVerwG, U. v. 28.01.1980 Nr. 3 C 113/79, BVerwGE 59, 342; BVerwG, U.v. 15.02.1985 Nr. 3 C 17.84, BayVBl. 85, 539).

    Zwar kommt es über die Ähnlichkeit in der äußeren Gestaltung hinaus auf einen wertenden Vergleich bezüglich der hegerisch-jagdlichen Eigenschaften an (BVerwG, U.v. 28.01.1980 Nr. 3 C 113/79, a.a.O.), diese Ausführungen sind aber dahin zu verstehen, dass es auf den hegerisch-jagdlichen Wertvergleich mit Wasserläufen usw. nicht mehr ankommt, wenn die umstrittene Fläche bereits nach ihrer äußeren Gestaltung eindeutig Wasserläufen usw. ähnelt (BVerwG, U.v. 15.02.1985 Nr. 3 C 17.84).

    Diese Rechtsprechung aus dem Urteil vom 15. Februar 1985 Nr. 3 C 17.84 (a.a.O.), mit welcher die Rechtsprechung aus dem Urteil vom 28. Januar 1980 Nr. 3 C 113/79 (a.a.O.) konkretisiert worden ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in späteren Entscheidungen bekräftigt.

    Im Urteil vom 8. März 1990 Nr. 3 C 34.87 (BayVBl. 90, 631) zitiert das Bundesverwaltungsgericht zunächst erneut aus seinem Urteil vom 28. Januar 1980 Nr. 3 C 113/79 und stellt fest, dass es bei der Auslegung des Merkmals "ähnliche Flächen" auf zwei Elemente ankomme, einmal auf die äußere Gestalt - die Geometrie - der Fläche und zum anderen auf den hegerischen und jagdlichen Wert im Vergleich mit Wegen, Triften und Eisenbahnkörpern etc. Sodann zitiert das Bundesverwaltungsgericht aus seinem Urteil vom 15. Februar 1985 Nr. 3 C 17.84 (a.a.O.) und erklärt, mit dieser Entscheidung habe der Senat dem Begriff der ähnlichen Fläche keine Deutung gegeben, die der Aussage des Urteils vom 28. Januar 1980 Nr. 3 C 113/79 widerspreche.

    Dieser Rechtsprechung des VGH Baden Württemberg folgt das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 28. Januar 1980 Nr. 3 C 113/79 (a.a.O.) ausdrücklich.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - 11 N 40.11

    Angliederung an einen Jagdbezirk; Eigenjagdbezirk; "ähnliche Flächen" im Sinne

    Denn der in § 5 Abs. 2 BJagdG enthaltene Konditionalsatz "wenn sie nach Umfang und Gestalt für sich allein eine ordnungsgemäße Jagdausübung nicht gestatten" gilt ersichtlich nur für die erste Regel der Vorschrift - Bildung eines Jagdbezirks -, nicht aber für die zweite und die hier in Rede stehende dritte Regel - Nichtverbinden - (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1980 - 3 C 113.79 -, juris Rz. 29 und Urteil vom 25. März 1965 - I C 142.60 - juris Rz. 19).

    Die Klägerin verkennt insoweit, dass die Flächen, die den gesetzlichen Vergleichsobjekten in § 5 Abs. 2 BJagdG nicht ähneln, nicht auch geeignet sein müssen, den Erfolg einer einheitlichen Hege auf den anderen Flächen zu verbessern oder eine einheitliche Bejagung zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1980, a.a.O. Rz. 28).

    Es ist danach nicht so - wie die Klägerin meint -, dass nach dieser Rechtsprechung "die Nutzungsart" der ihrer äußeren Gestalt, d.h. ihrer Geometrie nach, den gesetzlichen Vergleichsobjekten ähnlichen Grundstücke "unerheblich" wäre; vielmehr liegen "ähnliche Flächen" nicht vor, wenn die Flächen in ihrer äußeren Beschaffenheit, ihrer bodenmäßigen und geländemäßigen Ausgestaltung einen nicht unerheblich größeren hegerischen und jagdliche Wert besitzen als Wege, Triften und Eisenbahnkörper (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. März 1990, a.a.O. Rz. 19 und 22 und Urteil vom 28. Januar 1980, a.a.O. Rz. 30).

    Soweit die Klägerin darlegt, das Verwaltungsgericht sei von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 1970 - I B 86.70 - (Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 14) abgewichen, ist maßgeblich, dass das Bundesverwaltungsgericht an dieser Rechtsprechung, soweit die Klägerin sie zitiert, ausweislich seines bereits oben dargestellten Urteils vom 28. Januar 1980, a.a.O. Rz. 28 ff. selbst nicht mehr festhält.

  • BGH, 14.06.1982 - III ZR 175/80

    Entschädigung einer Jagdgenossenschaft bei Durchschneidung eines Jagdbezirks

    In dieser Beschränkung der Rechtsstellung des Grundeigentümers liegt eine mit dem Grundgesetz im Einklang stehende Inhaltsbestimmung des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerwGE 59, 342, 346).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2002 - 20 A 1834/01
    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1980 - 3 C 113.79 -, BVerwGE 59, 342 = RdL 1980, 124.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1980, a.a.O..

    1985, 539 und Urteil vom 28. Januar 1980, a.a.O..

  • BVerwG, 15.02.1985 - 3 C 17.84

    Zuordnung von zu einem Eigenjagdbezirk gehörenden Grundflächen zu einem

    Zur Auslegung und Anwendung des Begriffs der "ähnlichen Flächen" in § 5 Abs. 2 JagdG (Klarstellung der Rechtsprechung im Urteil des Senatsvom 28.1. 1980 - BVerwG 3 C 113/79 -, BVerwGE 59, 342 = Buchholz 451.16 § 5 Nr. 15 = RdL 1980, 124).

    Nach den Ausführungen des erkennenden Senats im zurückverweisendenUrteil vom 28. Januar 1980 - BVerwG 3 C 113.79 - (BVerwGE 59, 342 = Buchholz 451.16 § 5 Nr. 15) ist für die Anwendung des Begriffs der "ähnlichen Fläche" zunächst einmal bestimmend, ob es sich um Flächen handelt, die in ihrer äußeren Gestalt Wasserläufen, Wegen, Triften und Eisenbahnkörpern ähnlich sind.

  • BVerwG, 28.09.1988 - 3 B 56.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Geändert hat sich lediglich im Laufe der Zeit die Rechtsprechung zu der Frage, ob und wieweit für die Unterbrechung oder den Zusammenhang eines Jagdbezirks nach § 5 Abs. 2 BJagdG außer der vorhandenen Schmalheit der Fläche zusätzlich noch die jagdliche oder hegerische Bedeutung der fraglichen Fläche eine Rolle spielt (vgl. hierzu BVerwG Urteil vom 25. März 1965 - BVerwG 1 C 142.60 - <BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60]>; Urteil vom 28. Januar 1980 - BVerwG 3 C 113.79 - <BVerwGE 59, 342> und Urteil vom 15. Februar 1985 - BVerwG 3 C 17.84 ).

    Damit erweist sich auch die vom Beigeladenen zu 1) erhobene Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), das angefochtene Urteil weiche in der Auslegung des Begriffs "ähnliche Fläche" von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60]; 59, 342, 347 [BVerwG 28.01.1980 - 3 C 113/79]und Buchholz 451.16 § 5 Nr. 18 - ab, als erfolglos, denn keine dieser Entscheidungen befaßt sich mit einer Fläche, die schon ihrem Zuschnitt nach eindeutig nicht "ähnlich" im Sinne des § 5 Abs. 2 BJagdG ist.

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2016 - 4 ME 234/16

    Ähnliche Fläche; Geometrie; äußere Gestaltung; ordnungsgemäße Jagdausübung;

    Für den Begriff der "ähnlichen Flächen" im Zusammenhang mit dem Unterbrechen eines Jagdbezirks (zweite Regel) und dem Herstellen eines Zusammenhangs zur Bildung eines Jagdbezirkes zwischen getrennt liegenden Flächen (dritte Regel) werden vom Gesetz hingegen keine besonderen Qualitätsmerkmale aufgestellt (BVerwG, Urt. v. 28.1.1980 - 3 C 113.79 -).

    Liegt aber eine Ähnlichkeit hinsichtlich der äußeren Gestalt vor, so kommt dennoch § 5 Abs. 2 BJagdG nicht zum Zuge, wenn die betreffende Fläche in ihrer äußeren Beschaffenheit, ihrer bodenmäßigen und geländemäßigen Ausgestaltung einen nicht unerheblich größeren hegerisch-jagdlichen Wert besitzt als Wasserläufe, Wege, Triften und Eisenbahnkörper (BVerwG, Urt. v. BVerwG, Urt. v. 28.1.1980 - 3 C 113.79 -, Urt. v. 15.2.1985 - 3 C 17.84 - und Urt. v. 8.3.1990 - 3 C 34.87 -).

  • BVerwG, 08.03.1990 - 3 C 34.87

    Jagdrecht - Jagdbereich - Hegerisch-jagdlicher Flächenwert

    Zum Gesetzesmerkmal der "ähnlichen Fläche" hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 28. Januar 1980 - BVerwG 3 C 113.79 - (Buchholz 451.16 § 5 Nr. 15) ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 04.11.2021 - 10 KN 44/18

    Bestandsgefährdung; Beurteilungsspielraum; Blessgänse; Blässgänse; Eigentum;

    Der Eigentümer darf sein Jagdrecht nicht mehr selbst jagend und hegend ausüben, sondern nur noch in der einem Jagdgenossen zustehenden Art nutzen (BVerwG, Urteil vom 28.1.1980 - 3 C 113.79 -, juris Rn. 26; vgl. zum Schutz des Jagdgenossen als Grundeigentümer aber auch BVerwG, Urteil vom 30.3.1995 - 3 C 9.94 -, juris Rn. 50, 54).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 L 434/04

    Jagdrechtliche Angliederung von Flurstücken an Eigenjagdbezirk

  • BVerwG, 16.01.1987 - 3 B 8.86

    Veräußerung von Grundflächen - Eigenjagdbezirk - Zuordnung zu Jagdbezirken

  • VG Düsseldorf, 10.08.2022 - 15 L 977/22

    Eigenjagdbezirk; Grenzen; Feststellung; Jagdgenossenschaft; Jagdrecht;

  • OVG Niedersachsen, 08.08.1991 - 3 L 170/90

    Notwendigkeit einer Abrundung i.S.v. § 5 Abs. 1 Bundesjagdgesetz (BJagG) als im

  • VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 1 K 17.268

    Entstehung eines Eigenjagdbezirks

  • BVerwG, 05.12.1986 - 3 B 109.85

    Anforderungen an die Bildung eines Eigenjagdbezirks - Unterbrechung des

  • BVerwG, 16.01.1987 - 3 B 16.86

    Ausschluss der grundsätzlichen Bedeutung, wenn die Rechtsfrage bereits

  • VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 1 K 17.228

    Ein neuer Jagdpachtvertrag entfaltet keine Wirksamkeit gegenüber Eigentümer des

  • BVerwG, 13.12.1989 - 3 B 63.89

    Gestaltung der Jagdbezirke - Voraussetzungen einer "ähnlichen Fläche"

  • VG Saarlouis, 04.08.2010 - 5 K 662/09

    Erfolglose Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der Einrichtung eines

  • VG Magdeburg, 08.06.2015 - 3 A 115/13

    Zuordnung eines "Handtuchgrundstücks" zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der

  • VG Minden, 22.03.2002 - 8 K 650/01

    Klagen gegen die Umgestaltung des Riehebaches erfolglos

  • VG Arnsberg, 19.10.1999 - 4 K 4919/98
  • VG Stuttgart, 25.06.1993 - 5 K 3592/92

    Grundfläche mit einer landwirtschaftlich sowie forstwirtschaftlich oder

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